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Landschaftsschutzgebiet...
Der durch behördliche Verordnung gegen willkürliche und verunstaltende Veränderungen geschützte Teil einer Landschaft. Die Schutzbestimmungen dienen dem Zweck, die besondere Schönheit und Eigenart der Landschaft zu erhalten. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke ist im Landschaftsschutzgebiet nicht eingeschränkt. Diese Landschaft erfüllt zwar die Voraussetzungen für Naturschutzgebiete nicht, unterliegt jedoch zur Erhaltung ihrer Charakteristik oder im Interesse der Tierwelt einem besonderen Schutz.





























